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17. August 2021

BEG für Wohn- und Nichtwohngebäude seit dem 1. Juli

Seit dem 1. Juli 2021 laufen neben den Einzelmaßnahmen nun auch die Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Wohn- (WG) und Nichtwohngebäude (NWG).

Über diese beiden Programmteile der BEG können sowohl Neubau als auch Bestandsgebäude, die ein bestimmtes Effizienzhaus-Niveau erreichen, gefördert werden. Je besser der Effizienzhausstandard, desto höher die Förderung. Die Förderung erfolgt als Kredit mit Tilgungszuschuss oder als reiner Zuschuss.

Neu hinzugekommen ist die Möglichkeit, für BEG-Einzelmaßnahmen einen Kredit statt eines Zuschusses zu beantragen. Die Abwicklung der Anträge erfolgt in diesem Fall über die KfW.

Weiterlesen… ((Link auf https://www.fvshkbw.de/home/einzelansicht?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=1630&cHash=2198b6e856096cef9259a31162960dca ))

(Bild: Geld_Haus_Oeko.jpg)

(Foto: Pixabay)