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02. April 2020

SHK-Betriebe sind Teil der kritischen Infrastruktur

Ist das SHK-Handwerk als systemrelevanter Beruf einzustufen? Sind die SHK-Betriebe als betriebsnotwendige Dienstleister Teil der sogenannten kritischen Infrastruktur (KRITIS)? Gelten dann für sie in der aktuellen Situation entsprechende Pflichten und Sonderrechte?

Ist das SHK-Handwerk als systemrelevanter Beruf einzustufen? Sind die SHK-Betriebe als betriebsnotwendige Dienstleister Teil der sogenannten kritischen Infrastruktur (KRITIS)? Gelten dann für sie in der aktuellen Situation entsprechende Pflichten und Sonderrechte?

Mit diesen Fragen beschäftigt sich die SHK-Berufsorganisation seit Beginn der Corona-Maßnahmen und hat sich intensiv bemüht, von der Politik eine Klarstellung zu erhalten. Mit einem ersten Erfolg.

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat dies nun per Schreiben an den Zentralverband SHK bestätigt: „Grundsätzlich zählen die SHK-Betriebe zu diesen systemrelevanten Einrichtungen, da nach hiesigem Verständnis auch sämtliche benötigten Dienstleistungen hierzu zählen, die zur Aufrechterhaltung der jeweiligen kritischen Dienstleistung (wie z.B. Wasser- und Energieversorgung) notwendig sind.“

Allerdings verweist das BMI bedingt durch die föderale Struktur auf die Anordnungen der Länder und der zuständigen Behörden vor Ort. Daher hat sich der Fachverband SHK Baden-Württemberg nach dieser bundesweit grundsätzlichen Klarstellung an das Baden-Württembergische Innenministerium gewandt, um innerhalb Baden-Württembergs eine einheitliche Handhabung zu gewährleisten.

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