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14. Juni 2022
Verbändevereinbarung aktualisiert: Zusammenarbeit zum Gelingen der Energiewende
Mit der Überarbeitung der bestehenden Paragraf 7a-Verbändevereinbarung und einer gemeinsamen Stellungnahme zur Eintragung in das Installateurverzeichnis schaffen die Sanitär-, Heizung- und Klima-Handwerke gemeinsam mit den Elektro-Handwerken die Grundlage für gewerkeübergreifendes Arbeiten im Zuge der Energiewende. Gleichzeitig soll mit dieser Maßnahme dafür gesorgt werden, dass die hohen Qualifikationsanforderungen im Handwerk auch künftig sichergestellt werden.
Die Paragraf 7a-Vereinbarung definiert fachliche Anforderungen, die für die Ausführung von Tätigkeiten im jeweils anderen Gewerk zu erfüllen sind und erleichtert es Betrieben aus dem Bereich SHK wie auch ihren Kollegen aus dem Elektrobereich, im Interesse der Kunden Leistungen aus einer Hand anzubieten. Sie definiert zudem die Voraussetzungen für ein bundeseinheitliches Verfahren und gibt den Handwerkskammern ein wichtiges Instrument für die Eintragung in die Handwerksrolle gemäß Paragraf 7a HwO an die Hand.
Mit einer weiteren Verbändeerklärung hoben beide Verbände die Bedeutung der Eintragung in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers (Strom, Gas und Wasser) hervor. Mit dem Verfahren zur Eintragung ins Installateurverzeichnis wird geprüft, ob die notwendigen fachlichen Qualifikationen für Arbeiten am Strom- oder Gasnetz an Verteilnetzen vorhanden sind und ob sich diese auch auf dem aktuellen Stand befinden.
Informationen: www.zvshk.de
(Bild: 0298_ZENT_ZZS_Systemrelevanz_Moritz03_Closeup)