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18. Juni 2020

Wirtschaft

Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen
Die Corona-Soforthilfe ist Ende Mai ausgelaufen. Stattdessen gibt es eine Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen. Dafür hat die Bundesregierung am 12. Juni die Eckpunkte beschlossen. Zum Tragen kommt das Anschlussprogramm zur bisherigen Soforthilfe für KMU, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise “ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen”. Das Programm hat eine Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020), allerdings haben sich die Voraussetzungen geändert. 

Eine Antragstellung ist aktuell noch nicht möglich. Denn die Richtlinien, Vollzugshinweise und Antragsformulare werden derzeit noch in intensiven Abstimmungen zwischen Bund und Ländern erarbeitet.

Die Beantragung und Nachweisführung müssen in jedem Fall über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfolgen. Aus diesem Grund empfehlen wir unseren Mitgliedsbetrieben eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit ihrem Steuerberater im Hin-blick auf eine mögliche Inanspruchnahme des Förder-programms. 

Weitergehende Informationen zur Corona-Überbrückungshilfe sowie über die Förderbedingungen und -höhen finden Sie unter  wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/ueberbrueckungshilfe-corona/ sowie unter  www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/ueberbrueckungshilfe-1759738
Foto: Pixabay